Kinderschutzbund Singen-Hegau
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Die Lobby für Kinder

 

Umgangsbegleitung   

Unser Angebot

Trennung und Scheidung haben für die betreffenden Familien eine tiefgreifende Umgestaltung ihrer Lebenswelt zur Folge. Gerade in dieser Zeit sind Kinder auf die Rückversicherung angewiesen, dass der getrennt lebende Elternteil sie nicht verlassen hat. An dieser Stelle helfen wir, den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil aufrecht zu erhalten.

Unser Team setzt sich aus Sozialpädagogen, Erziehungswissenschaftlern und Psychologen mit unterschiedlichen Zusatzqualifikationen zusammen. 

Wir arbeiten beratend und unterstützend, um beide Elternteile in ihrer Erziehungsfähigkeit und Elternverantwortung zu stärken. Unser Ziel ist die respekt- und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Eltern für ihr Kind.


Was ist begleiteter Umgang?

Begleiteter oder betreuter Umgang heißt, dass der Kontakt zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind in Begleitung einer neutralen dritten Person stattfindet, die den Umgang überwacht und sicherstellt, dass das  Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.

Begleiteter Umgang kann einer Entfremdung vom getrennt lebenden Elternteil vorbeugen und dient dazu, Kontaktabbrüche zwischen Kind und Umgangsberechtigtem möglichst zu vermeiden oder die Kontaktanbahnung zwischen beiden zu unterstützen. Sie Umgangsbegleitung soll die Eltern darin unterstützen, Konflikte und Eskalationen zu vermeiden und die damit einhergehenden Belastungen für das Kind zu beseitigen. Ziel ist es, dass die beteiligten Eltern in die Lage versetzt werden, den Umgang kindeswohlgerecht selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.